Bersinger Stiftung
1. Stiftungszweck
Die Stiftung unterstützt Einzelpersonen oder Familien mit einmaligen Beiträgen zur Überwindung von sozialen Notständen oder für berufliche Aus- und Weiterbildungen.
Die Stiftung erteilt keine Stipendien.
2. Gesuche
Die Gesuche sind vorzugsweise über eine Beratungsstelle einzureichen. Es werden ausschliesslich Gesuche von Personen berücksichtigt, die in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Thurgau und im nördlichen Teil Graubündens (bis Chur) wohnen.
3. Unterlagen
- offizielles Gesuchsformular
- ausführliche Begründung der Gesuchseinreichung
- Einkommensnachweise (Veranlagungsberechnung der Staats- + Gemeindesteuern, aktuelle Lohnabrechnungen)
- Kopien von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Arztzeugnissen etc.
- Zahnarztkostenvoranschläge müssen mit dem Sozialtarif (Taxpunktwert 3.1) berechnet sein.
- Für Ausbildungen, die die Beitragshöhe der Bersinger-Stiftung übersteigen, benötigen wir einen Finanzplan.
4. Beiträge
Die Bersinger-Stiftung ist in der Lage, Beiträge bis maximal Fr. 2'000.-- zu bewilligen. Frühestens nach 3 Jahren kann erneut ein Gesuch eingereicht werden.
5. Entscheid
Der Entscheid des Stiftungsrates wird schriftlich mitgeteilt. Über die Entscheide wird keine weitere Korrespondenz geführt.
6. Rückzahlung
Die ausgerichteten Beträge sind grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig.
7. Eigenleistung
Eine Eigenleistung ist nicht Bedingung.
Gesuchsformular
Formular ausfüllen (von Hand oder elektronisch), ausdrucken und zusammen mit den verlangten Unterlagen an die Frauenzentrale schicken.
Gesuchsformular Bersinger Stiftung oder PDF
Nächste Sitzung des Stiftungsrates
Am 28. Mai 2018 werden die eingegangenen Gesuche vom Stiftungsrat behandelt. Die Entscheide werden danach schriftlich mitgeteilt.
Gesuche bitte einreichen bis 14. Mai 2018.

