Bersinger Stiftung

 

Die Frauenzentrale verwaltet die Bersinger Stiftung. Mehrmals jährlich finden Stiftungssratsitzungen statt, an denen die Gesuche behandelt und die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.

Stiftungszweck

Die Stiftung unterstützt Einzelpersonen oder Familien mit einmaligen Beiträgen zur Überwindung von sozialen Notständen oder für berufliche Aus- und Weiterbildungen. Die Stiftung erteilt keine Stipendien.

Gesuche

Die Gesuche sind vorzugsweise über eine Beratungsstelle/Fachstelle einzureichen. Es werden ausschliesslich Gesuche von Personen berücksichtigt, die in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Thurgau und im nördlichen Teil Graubündens (bis Chur) wohnen.

Unterlagen
  • offizielles Gesuchsformular
  • ausführliche Begründung der Gesuchseinreichung
  • Einkommensnachweise (Veranlagungsberechnung der Staats- + Gemeindesteuern, aktuelle Lohnabrechnungen)
  • Kopien von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Arztzeugnissen etc.
  • Zahnarztkostenvoranschläge müssen mit dem Sozialtarif (Taxpunktwert 1.0) berechnet sein.
  • Für Ausbildungen, die die Beitragshöhe der Bersinger-Stiftung übersteigen, benötigen wir einen Finanzplan.
Beiträge

Die Bersinger-Stiftung ist in der Lage, Beiträge bis maximal Fr. 2’000.– zu bewilligen. Frühestens nach drei Jahren kann erneut ein Gesuch eingereicht werden.

Entscheid

Der Entscheid des Stiftungsrates wird schriftlich mitgeteilt. Über die Entscheide wird keine weitere Korrespondenz geführt.

Rückzahlung

Die ausgerichteten Beträge sind grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig.

Eigenleistung

Eine Eigenleistung ist nicht Bedingung.

Kontakt

Frauenzentrale St.Gallen
Bleichestrasse 11
9000 St.Gallen

Telefon: 071 222 22 33

bersinger.stiftung@fzsg.ch

Gesuchsformular

Formular ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit den verlangten Unterlagen an die Frauenzentrale schicken.

Gesuche bitte einreichen
bis 23. Juni 2026

Nächste Sitzung des Stiftungsrates

Am 7. Juli 2026 werden die eingegangenen Gesuche vom Stiftungsrat behandelt. Die Entscheide werden danach schriftlich mitgeteilt.